Nutzungsregeln für den Bürgerfitnessraum

 

  • Reservieren Sie bitte vorab online einen Trainingstermin. Nur so können Sie davon ausgehen, dass der Raum frei ist und Sie unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
  • Es besteht ein Hygienekonzept, dass die Nutzung des Raumes (nicht nur in Coronazeiten) ermöglicht.
  • Die Nutzer verpflichten sich zum schonenden Umgang mit den Geräten und dem Raum. Schäden sind unverzüglich an
    den Ortsbürgermeister / den Hausmeister / den Vorsitzenden zu melden.
  • Die Nutzung des Raumes darf nur nach Einweisung erfolgen.
  • Die Benutzung des Raumes erfolgt auf eigene Verantwortung und nur für Mitglieder.
    Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Von 16-18 Jahren nur mit schriftlicher
    Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.
  • Eine „Schnupperteilnahme“ darf nur nach Genehmigung durch den Ortsbürgermeister / Vorsitzenden erfolgen.
  • Der Bürgerfitnessraum kann von 06:00 – 22:00 Uhr benutzt werden.
    Letzter Einlass 21:00 Uhr
  • Bitte buchen Sie Ihren Trainingstermin - nur so ist Ihr Platz an den Trainingsgeräten sicher.
  • Es sind Sportschuhe zu tragen, die nur im Innenbereich verwendet werden.
  • Geeignete Trainingskleidung wird empfohlen. Ein großes Handtuch zum Unterlegen ist mitzubringen.
  • Duschen stehen nicht zur Verfügung.
  • Die Handgriffe der Trainingsgeräte sind mit einem Desinfektionsspray zu reinigen.
  • Nach dem Training ist der Raum sauber zu verlassen und sicherzustellen, dass die Außentür verschlossen ist.
  • Die Benutzung der Geräte im Bürgerfitnessraum erfolgt auf eigene Verantwortung und nur nach Einweisung durch eine einweisungsberechtigte Person.
  • Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist der Nutzer eigenverantwortlich.
  • Zum Öffnen der Tür ist ein Zugangschip notwendig, der gegen eine Gebühr von 5,- € gekauft werden muss.
    Ein Verlust des Chips ist sofort zu melden.
  • Für gesundheitliche Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der Geräte entstehen könnten, übernimmt der Verein keine Haftung.
  • Die Haftung für den Verlust von Kleidern oder sonstigen persönlichen Dingen ist ausgeschlossen.
  • Der Nutzer des Bürgerfitnessraumes verpflichtet sich, die Nutzungsregeln zu beachten und auszuführen. 


Viel Spaß bei der Nutzung


Die Ortsgemeinde