Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern und mindestens 14 Jahre alt sind, diese bedürfen aber der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Die Mindestmitgliedschaft beträgt nach Annahme des Mitgliedsantrages 6 Monate.
(Auszug der Vereinssatzung vom 25.09.2020)

Um den Bürgerfitnessraum nutzen zu können, müssen Sie Mitglied im „Verein zur Unterstützung sozialer Zwecke in Fischbach e.V." sein und sich hier auf der Homepage als Benutzer registrieren.

 

Laden Sie sich den angehängten Aufnahmeantrag herunter, füllen ihn aus und senden das unterschriebene Exemplar per mail zurück an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder persönlich an den Vorsitzenden des Vereins.

Attachments:
Download this file (03 Beitragssatzung.pdf)Beitragsordnung[Beiträge zum Verein zur Unterstützung sozialer Zwecke in Fischbach]253 kB
Download this file (Aufnahme-Sepa.pdf)Aufnahmeantrag[Bitte unterschrieben zurück an den Vereinsvorsitzenden]181 kB
Download this file (Satzung Stand 25.09.2020.pdf)Vereinssatzung[Satzung des Verein zur Unterstützung sozialer Zwecke in Fischbach]190 kB